Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
WABS Objektsanierung GmbH
Neubauzeile 59
4030 Linz
 
 

1) Allgemein

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN), auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, und gelten auch dann, wenn der AN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des AG die Leistungen an den AG vorbehaltlos erbringt. Abweichende Vereinbarungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen des AG bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des AN. Sofern eine Auftragsbestätigung von diesen AGB abweicht, geht der Inhalt der Auftragsbestätigung vor.
 

2) Angebote, Bestellungen

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst die Bestellung des AG ist ein bindendes Angebot. Der AN ist berechtigt, ein Angebot innerhalb von 1 Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der bestellten Leistungen anzunehmen.
 

3) Pauschalvertrag

Wird ein Pauschalvertrag vereinbart so gilt die Pauschalsumme für die, z. B. durch ein Leistungsverzeichnis, beschriebene Leistung.
Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen und Änderungen in den Umständen der Leistungserbringung können zu Nachträgen führen.
 

4) Einheitspreisvertrag

Wird nicht ausdrücklich eine andere Art der Vergütung schriftlich vereinbart, so erfolgt die Vergütung nach dem abzurechnenden Maßen mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen laut dem vertragsgegenständlichen Leistungsverzeichnis. Es liegt ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vor.
 

5) Regieleistungen

Die Vergütung der Regieleistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand entsprechend den vereinbarten Preisen. Werden keine Preise vereinbart, so gelten die zutreffenden kollektivvertraglichen Sätze zuzüglich 280% des zutreffenden Kollektivvertragslohnes. Die Geräte werden entsprechend den Tages- oder Stundenmieten der Firma WABS Objektsanierung GmbH abgerechnet. Materialien werden entsprechend der Preisliste der Firma WABS Objektsanierung GmbH verrechnet. Sämtliche Nachträge werden gesondert verrechnet.
 

6) Änderungen der Leistung

 Für durch den AG oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige der zusätzlichen Kosten durch den AN Anspruch auf angemessenes Entgelt und angemessene Verlängerung der Bauzeit. Der AG hat Leistungen, die der AN abweichend vom Vertrag ausführt, dann anzuerkennen und zu vergüten, wenn die Leistung zur Vertragserfüllung notwendig war, dem mutmaßlichen Vertragswillen entspricht und die Abweichung dem AG zumutbar ist.

 

7) Abrechnung

Wenn keine Vereinbarung getroffen ist, so gelten Abschlagszahlungen als vereinbart. Regieleistungen können monatlich, jedoch spätestens mit der Schlussrechnung, abgerechnet werden. Als Zahlungsziel gelten, sofern nicht anders vereinbart, 7 Tage ab Eingang der Rechnung. Skontoabzüge sind nur nach Vereinbarung und innerhalb der vereinbarten Frist erlaubt. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist unzulässig. Die Verzugszinsen bei nicht zeitgerechter Bezahlung betragen 8,58% über dem Basiszinssatz und beginnen auch ohne Einmahnung durch den AN zu laufen.
Wird seitens der zuständigen Versicherung, im Zuge eines Wasser- oder Brandschaden des AG ein Sachverständiger beigestellt, so gelten jener Leistungsumfang und jene Preise welche von diesem festgelegt werden bzw. die vereinbarten Preise der Partnerfirmen.
Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom AN nicht anerkannten oder gerichtlich rechtskräftig zugesprochenen Gegenansprüchen zurückzuhalten.
      Ist der AG mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, kann der AN auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
-    die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur vollständigen Bezahlung oder sonstigen Leistung aufschieben,
-    eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
-    den ganzen noch offenen Werklohn fällig stellen, oder
-    unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist, den Rücktritt vom Vertrag erklären, und
      jedenfalls ab Fälligkeit Verzugszinsen und den Ersatz sämtlicher Kosten, die zur Einbringung der Leistung (Zahlung) des AG und/oder Rückabwicklung anfallen, verlangen.
 
 

8) Ausführungsunterlagen

Notwendige Ausführungsunterlagen sind vom AG rechtzeitig zu beschaffen und beizustellen. Sind Ausführungsunterlagen vom AN beizustellen, so ist dies, sofern nicht anders vereinbart, auch vom AG zu vergüten.
 

9) Anschlüsse

Der AG stellt dem AN den erforderlichen Wasser- und Stromanschluss kostenlos während der gesamten Bau- oder Sanierungszeit, in der notwendigen Dimension, an der Arbeitsstelle, zur Verfügung. Die Zählerkosten und die Kosten des Verbrauchers trägt der AG. Arbeits- und Lagerplätze sowie allfällig notwendige Zufahrtswege werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

10) Gewährleistung

Für Bauleistungen beträgt die Gewährleistung 3 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit Fertigstellung der im Auftrag enthaltenen Leistungen. Für Gewährleistungsarbeiten hat der AG dem AN Zutritt zum Gewährleistungsobjekt zu schaffen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb 3 Tagen schriftlich durch den AG an die Firma WABS Objektsanierung GmbH anzuzeigen. Bei Estrichsanierungen (Trocknung) wird nur Garantie dafür übernommen, dass die Trittschalldämmung ausgetrocknet ist. Sichtbare bzw. unsichtbare Risse im Estrich oder fehlende bzw. ungenügende Dehnfugen verursachen manchmal Verbreiterungen der Risse. Diese werden von der Firma WABS Objekt- sanierung GmbH nicht saniert, außer es wird dafür ein gesonderter Auftrag erteilt. Es wird auch grundsätzlich keine Haftung für Folgeschäden nach Trocknungen übernommen. Für den Fall, dass Decken von unten angebohrt werden müssen, wird insbesondere keine Gewährleistung dafür übernommen, dass in diesem Fall Folgeschäden auftreten, wie zum Beispiel durch Anbohren eines Rohres oder einer Leitung. Sollte eine Behebung des Mangels nicht innerhalb von zwei Wochen erfolgen, hat der AG das Recht, den Mangel sofort selbst oder durch Dritte beheben zu lassen.
 

11) Schadenersatz

Zum Schadenersatz ist der AN in allen in Betracht kommenden Fällen (inkl der Produkthaftung) nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Käufers/Bestellers von Schaden und Schädiger.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der AN nicht.
Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Pönale zulasten des AN vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
 

12) Termine

Die angegebenen Termine sind vorläufig geplante. Sollten sich, aus Gründen die der AG zu vertreten hat, Verschiebungen ergeben, so ist dies vom AN anzuerkennen.
Der AN ist berechtigt die Arbeitsdurchführung, aufgrund witterungs- und/oder baufortschrittsbedingter Einflüsse, zu verschieben bzw. zu unterbrechen. Dies ergäbe auch eine Verschiebung des Fertigstellungstermins.
 

13) Sicherstellungen

Von der anerkannten Schlussrechnung wird ein Haftrücklass von 5% auf die Rechnungssumme, zur Deckung daraus resultierender Ansprüche ab Gesamtabnahme des Bauvorhabens, einbehalten. Der Haftrücklass kann durch eine Bankgarantie abgelöst werden.
 

14) Beschäftigung von Arbeitskräften

Hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeitskräften hat der AN alle kollektivvertraglichen, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Im Falle der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte sind alle hierfür geltenden Vorschriften, insbesondere das Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuhalten und alle Unterlagen und Nachweise (Lichtbildausweis) auf der Baustelle mitzuführen.
 

15) Rechtsstreitigkeiten

Sollten sich in technischer Hinsicht Meinungsverschiedenheiten ergeben, so kann der AG oder AN das Gutachten eines einvernehmlichen zu bestellenden gerichtlich beeideten Sachverständigen einholen, das für beide Vertragsteile binden ist. Die Kosten dieses Sachverständigengutachtens hat der unterliegende Teil zu tragen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
 

16) Schriftverkehr

Schriftstücke aller Art sind wie folgt zu adressieren: WABS Objektsanierung GmbH, Neubauzeile 59, 4030 Linz
 

17) Trocknungsgeräte

      Jedes Gerät der Firma WABS Objektsanierung GmbH wird vor Inbetriebnahme auf einwandfreie Funktion überprüft. Der erste Miettag ist der Tag der Aufstellung bzw. Lieferung, der letzte Miettag ist der Tag des Abbaues bzw. Rückliefertag. Der Auf- und Abbau erfolgt durch die Trocknungstechniker der Firma WABS Objektsanierung GmbH. Bei notwendigen Reparaturen eventueller Betriebsstörungen, die ihre Ursache außerhalb der Geräte haben, wie zum Beispiel unsachgemäße Bedienung oder Beschädigung, werden unsere Monteurstundensätze verrechnet. Nach dem Aufstellen der Anlagen haftet der AG für alle Maschinen und Zubehörteile. Insbesondere bei Diebstahl oder Zerstörung wird der Schaden dem AG berechnet. Bei Kondensationstrockner verpflichtet sich der AG bzw. Versicherungsnehmer oder Mieter, täglich die Auffangbehälter zu entleeren.
 

18) Informationen zum Datenschutz

Zweck der Datenverarbeitung der Verantwortlichen, WABS Objektsanierung GmbH, FN 432159 d, Neubauzeile 59, 4030 Linz, Tel.: +43 (732) / 78 12 04, E-Mail: office@wabs.at, ist die Abwicklung von Kundenaufträgen inklusive Marketing. Wir erheben nur dann Daten des Vertragspartners für eine personenbezogene Verarbeitung und Nutzung, wenn sich der Vertragspartner freiwillig für die Eingabe der Daten entscheidet oder ausdrücklich sein Einverständnis erklärt. In solchen Fällen akzeptiert der Vertragspartner hierdurch die folgenden Benutzungsbestimmungen. Sofern wir Daten an externe Dienstleister oder Verarbeiter weitergeben, werden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um zu gewährleisten, dass die Weitergabe im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der DSGVO erfolgt. Wenn uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden, werden diese Daten nicht über den gesetzlich zulässigen oder vom Vertragspartner durch eine Einwilligungserklärung vorgegebenen Rahmen hinaus genutzt, verarbeitet oder weitergeben. Darüber hinaus werden Daten nur aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen weitergegeben. Änderungen dieser "Informationen zum Datenschutz" werden auf unserer Webseite (http://www.wabs.at/datenschutz.html) veröffentlicht. Auf diese Wese kann sich ein Vertragspartner jederzeit darüber informieren, welche Daten gespeichert, und wie sie gesammelt und verwendet werden.
Wir werden alle Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Unsere Vertragspartner, werden, sofern sie Zugang zu von uns gespeicherten Daten haben, vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden.
Marketingaktivitäten: Das berechtigte Interesse ist das Interesse des Unternehmens an der Geschäftsanbahnung und Intensivierung der Geschäftsbeziehung mit bestehenden und potentiellen Kunden. Newsletter, Verwendung von Fotos: Nur mit Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Übermittlung an Empfänger in Drittländern: Die Daten werden üblicherweise nicht an Empfänger in Drittländern übermittelt. Übermittlungen an Empfängerkategorien in Drittländern erfolgen nur, wenn der Kunde seinen Sitz/Wohnsitz/Aufenthalt in einem Drittland hat. Dann erfolgt dies im Rahmen einer vertraglichen Regelung mit dem Empfänger und nur im notwendigen Umfang.
Speicherdauer (Löschfristen): Grundsätzlich werden die Daten am Ende des 7. (siebenten) Jahres nach Verbuchung des letzten Beleges in Bezug auf eine betroffene Person gelöscht (Aufbewahrungsfrist nach § 132 BAO). Marketingdaten werden bis 3 Jahre nach dem letzten Kontakt aufbewahrt. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur dann gespeichert, sofern dies aufgrund gesetzlicher/rechtlicher Aufbewahrungspflichten oder vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist (zB gegenüber Kunden aus Gewährleistung oder Schadenersatz oder gegenüber Vertragspartnern) – Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.
Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht bestellt, weil keiner erforderlich ist.
Der Vertragspartner hat das Recht, seine Daten jederzeit einzusehen und durch formlose Mitteilung an uns berichtigen oder löschen zu lassen (zB per Telefon, E-Mail, Brief, Boten, Webseite www.wabs.at). Ebenso kann eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden.
 

19) Fotodokumentation beim Kunden

Der AG bzw. Versicherungsnehmer oder Mieter erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Anfertigung einer Fotodokumentation über Umfang und Ausmaß von Schäden, Maßnahmen, Sanierungen und Arbeitsabläufen. Sofern personenbezogene Daten dabei miterfasst werden, erstreckt sich seine Zustimmung auch auf die Speicherung und Verarbeitung (nicht aber Veröffentlichung) dieser Daten.
 

20) Sonstiges

Änderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilwiese ungültig, rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Das Gleiche gilt für Vertragslücken.
 



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